AGB für Händler
(Für Verbraucher gelten gesonderte AGBs)
§ 1 Geltungsbereich; Abwehrklausel und Preisbindung für Wiederverkäufer
(1) Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der zum Zeitpunkt der Bestellung (vgl. § 2 dieser AGB) online zur Verfügung stehenden
Fassung. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des unternehmerisch tätigen Kunden, die dieser seinem Einkauf regelmäßig zugrunde legt, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch, wenn wir
in Kenntnis anderer AGB vorbehaltlos liefern. Die Lieferung erfolgt allein aufgrund unserer AGB, mit denen sich der Kunde im Wege des Vertragsschlusses einverstanden erklärt. Diese Bedingungen
können Sie nach Belieben ausdrucken oder in wiedergabefähiger Form speichern.
(2) Soweit anwendbar werden auch die Bestimmungen des Gesetzes über die Preisbindung von Büchern (Buchpreisbindungsgesetz- BuchPrG vom 2. September 2002 (BGBl. I S.
3448), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 14. Juli 2006 (BGBl. I S. 1530) in der jeweils gültigen Fassung) sowie die Verkehrsordnung für den Buchhandel des Börsenvereins des Deutschen
Buchhandels e.V. in der jeweils gültigen Fassung Bestandteil dieses Vertrages. Unsere Preise sind in diesem Sinne gesetzlich gebunden. Der Kunde, der Wiederverkäufer ist, verpflichtet sich nach §
3 BuchPrG zur Einhaltung der von uns nach § 5 BuchPrG festgesetzten Endpreise. Verstöße gegen die Preisbindung und die in dem Preisbindungsrevers festgelegten Grenzen für Ausnahmen werden in
jedem Fall gerichtlich verfolgt und haben die sofortige Einstellung jeglicher Lieferungen zur Folge.
(3) Das Verzeichnis Lieferbarer Bücher (VLB/www.vlb.de) ist (seit Juni 2011) die allgemein gültige Referenzdatenbank für die gebundenen Ladenpreise aller
lieferbaren deutschen Bücher. Die von den Verlagen im VLB angegebenen Preise, dies gilt auch für Preisänderungen, sind die allgemein gültigen.
(4) Die Verlagsbuchhandlung Sabat UG (haftungsbeschränkt) wird im Folgenden als „wir“ bzw. „uns“ bezeichnet, der Vertragspartner wird als „Kunde“
bezeichnet.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation unseres „Angebotes“ im Internet stellt kein Angebot im Rechtssinne dar, ebenso wenig wie sonstige Publikationen und Werbemedien, in denen der
Kunde lediglich zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert wird.
(2) Sobald der Kunde bei uns telefonisch, brieflich oder auf sonstige Weise ohne persönlichen Kontakt (also insbesondere auch im Internet) bestellt, liegt ein
Angebot des Kunden vor, wobei der Kunde bei einem Kauf über das Internet mit dem Mausklick auf „Bestellung abschließen“ ein verbindliches Kaufangebot unterbreitet. Dieses wird von uns dann
angenommen, wobei eine Annahmefrist von vier Wochen im Sinne des § 148 BGB als vereinbart gilt.
§ 3 Vorleistung, Lieferung, Preise / Versandkosten und Gefahrenübergang
(1) Im Einzelfall behalten wir uns bei Kunden, die Unternehmer sind, vor, eine Vorleistung in Höhe von 100 % des Auftragswertes zu verlangen. Die Bestellung wird in
einem solchen Fall erst nach Zahlungseingang bearbeitet. Dies gilt insbesondere bei Kunden, bei denen sich im Zeitpunkt des Auftragseingangs offene Rechnungen bereits im Mahnlauf befinden, aber
auch bei unternehmerischen Kunden, mit denen wir zum Zeitpunkt der betreffenden Bestellung noch nicht in Geschäftsbeziehungen stehen.
(2) Die Annahme erfolgt unter dem Vorbehalt unserer rechtzeitigen Selbstbelieferung, sofern wir ein konkretes Deckungsgeschäft mit einem Dritten abgeschlossen haben
und dieser Dritte uns die Ware nicht geliefert hat. Wir verpflichten uns dazu, uns um das Deckungsgeschäft ernsthaft zu bemühen und dieses abzuschließen, sofern dies objektiv möglich ist. Wir
verpflichten uns, den Kunden in einem solchen Fall unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und eventuell erbrachte Gegenleistungen des Kunden unverzüglich zu erstatten. Bei
vergriffenen Werken hat der Kunde die Wahl, die Bestellung zu stornieren oder sich für einen eventuell verfügbaren Nachdruck oder eine eventuell verfügbare Neuauflage vormerken zu lassen. In
jedem Fall wird er unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit eines Artikels informiert.
(3) Die Lieferung erfolgt zu dem am Tag der Auslieferung geltenden Preis. Dabei sind Abweichungen von den in der Auftragsbestätigung genannten „Etwa-Preisen“
möglich. Sofern der Kunde Wiederverkäufer ist, verpflichtet er sich, die vom Verlag festgesetzten Ladenpreise aufgrund des Preisbindungsvertrages einzuhalten (s.o. § 1 Absatz 2).
(4) Die Lieferung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Ware auf Kosten des Kunden an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
(5) Die Versandkosten für Fortsetzungslieferungen und Abonnements (zu Listenpreisen) trägt grundsätzlich der Kunde. Angaben über die voraussichtliche Lieferfrist
sind unverbindlich, sofern nicht der Liefertermin im Einzelfall verbindlich zugesagt wurde. Teillieferungen sind zulässig.
(6) Die Gefahr der zufälligen Zerstörung oder der Beschädigung sowie die Preis- und die Leistungsgefahr gehen auf den Kunden zum jeweilig früheren Zeitpunkt über,
an dem (a) die Ware durch den betreffenden Beförderer ausgeliefert wird (§ 3 Abs. 4 i.V.m. § 447 BGB) oder (b) das Eigentum an der Ware auf den Kunden übergegangen ist. Der gesetzliche
Gefahrenübergang aufgrund Annahmeverzuges des Kunden bleibt unberührt. Die Ware wird von uns nicht gegen Transportschäden versichert. Sobald die Gefahr in diesem Sinne übergegangen ist,
verpflichten wir uns, sämtliche Ansprüche, die uns gegen den Beförderer, den Versicherer oder einen deliktisch handelnden Dritten wegen einer Beschädigung oder sonstigen Verschlechterung der Ware
zustehen, an den Kunden abzutreten.
§ 4 Fälligkeit, Zahlung und Verzug
(1) Wir akzeptieren nur die im Rahmen des Bestellvorgangs dem Kunden jeweils angezeigten Zahlungsarten. Zahlungen aus dem Ausland müssen für uns spesenfrei
erfolgen. Bei Lieferungen in das Ausland trägt der Kunde etwaige zusätzlich anfallende Steuern, Zölle oder Einfuhrgebühren. Der Kaufpreis sowie ggf. anfallende Kosten und Gebühren nach diesen AGB
werden ohne Abzug von Skonto fällig, sobald die Gefahr nach Maßgabe des § 3 übergegangen ist. Die Fälligkeit für die Zahlung tritt ohne weitere Vorbedingungen ein. Bei einer von uns verlangten
Vorleistung nach § 3 tritt die Fälligkeit für die Vorleistung mit Zugang der Aufforderung zur Vorleistung beim Kunden ein.
(2) Der Kunde, der Unternehmer ist, kommt eine Woche nach Rechnungserhalt in Verzug. In einem solchen Fall ist ein Verzugszinssatz von acht Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
(3) Der Kunde kann uns drei Wochen nach Überschreiten eines vereinbarten Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist erneut zur Lieferung auffordern. Erst
mit dem Zugang der Aufforderung kommen wir abweichend von § 286 BGB frühestens in Verzug. Hat der Kunde Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter
Fahrlässigkeit unsererseits auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die in § 5 Absatz 4 genannten Schadensersatzansprüche.
§ 5 Gewährleistung; Haftungsbeschränkung
(1) Wir haften für Mängel nach den gesetzlichen Vorschriften während einer Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Lieferung der Ware, sofern die Mängel bei der
Übergabe der Ware vorhanden sind und dies nach der gesetzlichen Verteilung der Beweislast vom Kunden nachgewiesen werden kann. Die Vorschrift des § 476 BGB findet ausdrücklich keine Anwendung.
Uns steht insoweit in Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften das Wahlrecht im Sinne des § 439 (1) BGB zu. In Abweichung zu § 440 BGB gilt die Nacherfüllung erst dann als fehlgeschlagen,
wenn drei Versuche zur Nacherfüllung nicht zur vertragsgemäßen Erfüllung geführt haben. Will der Kunde vom Vertrag zurücktreten und / oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, muss er uns
nach Mahnung im Sinne des § 4 Absatz 3 eine angemessene Nachfrist zur Lieferung setzen.
(2) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Beförderer zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist und,
wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der
Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses
Mangels als genehmigt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Handelskauf.
(3) Wir haften nicht dafür, dass die Ware den rechtlichen Anforderungen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelten, entspricht. Unabhängig von den
rechtlichen Anforderungen, die innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelten, entspricht die gelieferte Ware jedenfalls dem zwischen den Parteien geschlossenen jeweiligen Kaufvertrag, sofern
sie den rechtlichen Anforderungen entspricht, die am Geschäftssitz des Kunden gelten, sofern sie den gewöhnlichen Gebrauch der Ware an diesem Ort nicht beeinträchtigen.
(4) Unsere Haftung auf Schadensersatz wegen einfacher Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Wir übernehmen im Falle einfach fahrlässig verursachter
Pflichtverletzungen keine Haftung für untypische Folgeschäden, die mit dem vertragsimmanenten Risiko in keinem Zusammenhang stehen. Der hier vereinbarte Haftungsausschluss gilt generell nicht,
wenn Schadensersatzansprüche des Kunden auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch
uns oder einen unserer Erfüllungsgehilfen oder auf dem Fehlen einer vereinbarten Beschaffenheit des Kaufgegenstandes beruhen. Der Begriff der Kardinalpflicht wird dabei verstanden als Pflicht,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(5) Ausgenommen von der Haftungsbeschränkung sind ferner Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf unserer fahrlässigen
Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder eines unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.
§ 6 Besondere Bestimmungen beim Erwerb von Produkten in digitaler Form
(1) Erwerben Sie Produkte in digitaler Form, befindet sich in Ihrem Warenkorb mindestens ein Artikel, den Sie in digitaler Form (d. h. als herunterzuladende Datei)
erwerben. Dabei gelten die nachfolgenden Rahmenbedingungen.
(2) Sie erhalten die Datei(en) im weit verbreiteten PDF-Format. Ein Programm zum Lesen dieses Formates können Sie entweder im Internet bekommen oder im
Computerfachhandel erwerben. Das PDF ist uneingeschränkt nutzbar – es gibt keine Beschränkungen beim Drucken oder Kopieren aus dem Dokument. Darüber hinaus kommt kein DRM (Digital Rights
Management) zum Einsatz und ebenso wenig enthält die Datei ein digitales Wasserzeichen. Sie erhalten unmittelbar nach Abschluss des Bestell- und Bezahlvorgangs Zugriff auf die Datei(en) und
können diese innerhalb von 5 Tagen beliebig oft herunterladen. Für den Erwerb von Produkten in digitaler Form akzeptieren wir derzeit nur Kreditkarten als Zahlungsmittel.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor, bis alle unsere ausstehenden Forderungen und anderen Ansprüche gegenüber dem Kunden bezahlt oder
erfüllt worden sind, die aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden herrühren.
(2) Dieser Eigentumsvorbehalt gilt nur, soweit die noch offenen Forderungen nicht in grobem Missverhältnis zum Wert der insgesamt gelieferten Ware und der schon
erfolgten Kaufpreiszahlungen stehen. Ein solches Missverhältnis wird im Regelfall vorliegen, wenn das Wertverhältnis eine Größenordnung von 1:3 zwischen offenen und schon beglichenen Forderungen
übersteigt, wobei im Einzelfall auch aufgrund besonderer Umstände schon bei einem darunter liegenden Wert ein Missverhältnis vorliegen kann. Sobald ein solches Missverhältnis entsteht, erlischt
der Eigentumsvorbehalt sukzessive bezüglich der im zeitlichen Ablauf zuerst gelieferten Ware und die Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung im Sinne des § 449 (1) BGB gilt bezüglich der
zuerst gelieferten Ware als eingetreten.
(3) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen ohne unsere Zustimmung weder verpfändet noch zur Sicherheitsleistung übereignet werden. Der unternehmerische
Kunde kann unsere Lieferung gemäß den buchhändlerischen Gepflogenheiten weiter verkaufen, tritt jedoch alle sich aus diesem Weiterverkauf ergebenden Forderungen hiermit im Voraus an uns
ab.
(4) Nimmt der Kunde (Groß- oder Einzelhändler) Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware (Verlagserzeugnisse) in ein mit einem Dritten
(Einzelhändler oder Verbraucher) bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so gilt nach erfolgter Saldierung der einzelnen Kontokorrentforderungen der jeweilige anerkannte periodische Saldo bzw. –
wenn dieser seinerseits in das Kontokorrent eingestellt wird – der mit Beendigung des Kontokorrentverhältnisses entstehende Schlusssaldo als anteilig an uns abgetreten, und zwar bis zur Höhe der
aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in das Kontokorrent eingestellten Forderungen, jedoch beschränkt auf die Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware.
(5) Führt die Kontokorrentvereinbarung in Absatz (4) zu einer Übersicherung unsererseits, besteht ab einer Höhe von 110 % der zu sichernden Forderungen ein
Freigabeanspruch des Kunden.
§ 8 Abtretung, Aufrechnung und Zurückbehaltung
(1) Abtretungen der aus den Verträgen erworbenen Rechte durch den Kunden sind aufgrund der Besonderheiten der Vertragsbeziehungen mit einem Verlag ohne unsere
vorherige schriftliche Zustimmung (Textform genügt) unwirksam. Für Fälle, in denen die gesetzlichen Vorschriften ein Abtretungsverbot ausschließen, werden wir trotz wirksamer Abtretung durch
Leistung an den Kunden von unseren Verpflichtungen frei.
(2) Ansprüche des Kunden können gegen unsere Ansprüche nur aufgerechnet werden, wenn die aufzurechnenden Ansprüche des Kunden entweder rechtskräftig festgestellt,
im Sinne einer gerichtlichen Entscheidung entscheidungsreif oder unstreitig sind. Im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen.
(3) Die gesetzlichen Zurückhaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, wir haben trotz einer schriftlichen Mahnung durch den Kunden unsere
vertraglichen Pflichten zur Lieferung und Eigentumsübertragung der Ware in schwerwiegender Art und Weise verletzt und haben dieser Verletzung nicht innerhalb einer angemessenen Zeit
abgeholfen.
§ 9 Datenschutz
Wir nutzen Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich für Zwecke rund um Ihre Bestellung und im gesetzlichen Rahmen. Unter personenbezogenen Daten verstehen wir
Ihre Angaben, die Sie uns über unsere Formulare mitgeteilt haben (z. B. Ihre E-Mail-Adresse, alle Bestell- und Rechnungsinformationen sowie Postadresse und Zahlungsbedingungen) und alle Daten,
die in Server-Protokolldateien gewonnen werden (z. B. Informationen zu Ihrem Bestellstatus und/oder Lieferstatus und für interne Kundenanalysen). Persönliche Daten werden selbstverständlich
vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Bitte beachten Sie dazu auch unsere Datenschutzerklärung.
Der Besteller stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten ausdrücklich zu.
Der Besteller hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten.
Die komplette Datenschutzerklärung finden Sie in der Fußleiste der Website von vb-sabat.de unter der Rubrik > Datenschutz.
§ 10 Weitere Geschäftsbedingungen der Verkäufers
Remittenden aus Festbezug bedürfen der Genehmigung durch den Verlag und
werden unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr gutgeschrieben, ebenso bei fehlenden Bezugsdaten. Einwandfreie Remittenden werden zum Einkaufspreis, Exemplare mit Beschädigungen oder
Gebrauchsspuren nicht oder nur noch mit höchstens 30%, gutgeschrieben.
Die Digitalisierung von Buch- oder Zeitschrifteninhalten ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlages gestattet.
§ 11 Recht und Gerichtsstand; Schlussbestimmungen
(1) Alle zwischen uns und dem Kunden abgeschlossenen Verträge unterliegen dem deutschen Recht einschließlich dem Internationalen Privatrecht aber unter Ausschluss
des UN-Kaufrechts. Alle Streitigkeiten, die mit den zwischen uns und dem Kunden abgeschlossen Verträgen in Zusammenhang stehen, sowie der Erfüllungsort werden vor dem für Kulmbach zuständigen
Amts- oder Landgericht entschieden. Diese Zuständigkeitsvereinbarung ist ausschließlich.
(2) Bevor jede der Vertragsparteien das nach Absatz (1) ein Verfahren vor dem zuständigen Gericht einleiten kann, müssen die Parteien folgende
Konfliktlösungsschritte unternehmen: Sobald eine Streitigkeit entsteht, ist jede Partei befugt, die andere Partei hiervon in Kenntnis zu setzen und das Vorliegen einer Konfliktsituation im Sinne
dieses Absatzes zu erklären. Innerhalb von 30 Tagen nach dem Erhalt dieser Nachricht werden die Parteien sich bemühen, den Konflikt einvernehmlich zu lösen. Die Parteien können dann zu dem
jeweilig früheren Zeitpunkt das Gerichtsverfahren einleiten, an dem (a) 30 Tage nach dem Erhalt der Nachricht über die Konfliktsituation verstrichen sind oder (b) die Parteien einvernehmlich
erklärt haben, dass die hier vereinbarte Konfliktsituationsprozedur gescheitert ist und dass das Gerichtsverfahren eingeleitet werden soll. Bevor diese Konfliktlösungsschritte gescheitert sind,
ist die Erhebung der Klage im Sinne einer prozessualen Vereinbarung unzulässig.
(3) Die Parteien vereinbaren, dass jede der zwischen ihnen geschlossenen Vereinbarungen nur durch schriftliche Vereinbarung der Parteien geändert oder angepasst
werden kann. Diese Schriftformklausel gilt auch für die Abbedingung dieser Schriftformklausel selbst und die Parteien verzichten ausdrücklich auf ihre Vertragsfreiheit im Hinblick auf die
mündliche Aufhebung dieser Schriftformklausel.
(4) Sind auf Seiten des Kunden mehrere Personen Vertragsparteien, so bevollmächtigen sie sich gegenseitig unwiderruflich zur Entgegennahme oder Abgabe sämtlicher
Erklärungen mit Wirkung auf das jeweilige Vertragsverhältnis, insbesondere der Abgabe und Entgegennahme von Fristsetzungen, Kündigungen, Mahnungen usw. Dem Kunden ist bekannt, dass wir im
Einzelfall Dritte mit der Wahrnehmung unserer rechtlichen Interessen beauftragen. Für die Abgabe einseitiger Erklärungen vereinbaren die Parteien deshalb in Abweichung zu § 174 BGB, dass bei der
Abgabe einseitiger Erklärungen durch Dritte keine Originalvollmacht erforderlich ist, sondern eine Fotokopie der Vollmacht (einschließlich pdf und Telefax) genügt.
Verlagsbuchhandlung Sabat UG (haftungsbeschränkt)
Blaicher Str. 49, D-95326 Kulmbach
Stand: Februar 2018